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   OLG Celle, 04.11.1999 - 8 SchH 3/99   

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https://dejure.org/1999,31877
OLG Celle, 04.11.1999 - 8 SchH 3/99 (https://dejure.org/1999,31877)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.11.1999 - 8 SchH 3/99 (https://dejure.org/1999,31877)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. November 1999 - 8 SchH 3/99 (https://dejure.org/1999,31877)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 01.06.1995 - 4 U 217/94
    Auszug aus OLG Celle, 04.11.1999 - 8 SchH 3/99
    Dazu ist nur darauf hinzuweisen, dass der Schiedsrichter nach der Schiedsvereinbarung nicht mehr nach irgendwelchen etwa zweifelhaften Regelungen bestellt werden sollte (wie etwa im Falle OLG Düsseldorf NJW 96, 400), sondern dass der Schiedsrichter bereits "bestellt"/benannt worden ist, und zwar eben in einer von den Parteien getroffenen Vereinbarung unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Schiedsklägers.
  • BGH, 01.03.2007 - III ZR 164/06

    Rechtsfolgen einer unangemessenen Einschränkung des

    b) Die (namentliche) Festlegung der Person des Schiedsrichters in einem formularmäßigen Schiedsvertrag dürfte allerdings den Vertragspartner des AGB-Verwenders unangemessen benachteiligen; denn er verliert dadurch praktisch jeden Einfluss auf die Besetzung des Schiedsgerichts (vgl. Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. 2005 Kap. 9 Rn. 10; Mankowski EWiR 2000, 411, 412; a.A. OLG Celle OLG-Report 2000, 57).
  • OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 26 SchH 8/12

    Voraussetzungen für Schiedsrichterbestellung durch staatliches Gericht

    Zwar ist auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon auszugehen, dass die namentliche Festlegung der Person des Schiedsrichters in einem - wie hier - formularmäßigen Schiedsvertrag den Vertragspartner des AGB-Verwenders unangemessen benachteiligt, da er hierdurch praktisch jeden Einfluss auf die Besetzung des Schiedsgerichts verliert (BGH, Beschluss vom 01.03.2007, Az.: III ZR 164/06 = NJW-RR 2007, 1466 ff.; vgl. auch Schwab/Walter, a.a.O., Kap. 9, Rdnr. 10; Mankowski, Anm. zu OLG Celle, EWiR 2000, 411 f.).
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